Während die Reben unter Hitze und Trockenheit ächzen, wackelt auch das Fundament des österreichischen Weinrechts gewaltig. Zwischen vom Extremklima bedingter kleiner Ernte, dem Gan zum Verfassungsgerichtshof und einem soeben vorgelegten Bericht des Rechnungshofs wird 2026 vielleicht zur Zeitenwende, zum Jahr der Erkenntnis für Herkunft, Bürokratie und Weinkultur - im Keller wie im Amtsgebäude.
Kleine Ernte, große Baustellen
Der Österreichische Weinbauverband hat bei seiner Vorstandssitzung im Martinsschlössl in Donnerskirchen Weichen für die kommenden Jahre gestellt - und dabei nicht nur Stefan Kast zum neuen Geschäftsführer bestellt, der ab 1. November die alleinige Geschäftsführung und die Funktion des Weinbaudirektors übernimmt. Wichtiger noch: Die 'beispiellose Trockenheit des heurigen Jahres' lässt eine sehr kleine Weinernte erwarten, während gleichzeitig die Goldgelbe Vergilbung der Rebe und die Amerikanische Rebzikade als 'ernstzunehmende pflanzengesundheitliche Bedrohung' den Weinbau in Atem halten. Präsident Johannes Schmuckenschlager fordert deshalb einen 'nationalen Krisenstab' und betont zugleich die volkswirtschaftliche Dimension: Immerhin sichert die Branche laut Wertschöpfungsstudie jährlich rund 3,8 Milliarden Euro Bruttowertschöpfung und mehr als 68.000 Arbeitsplätze. Doch just in dieser Phase großer Veränderungen - 'rückläufiger Weinkonsum, steigende Produktionskosten, neue rechtliche Rahmenbedingungen' - zeigt sich, wie brüchig die rechtlichen Strukturen tatsächlich sind, auf denen diese stolzen Zahlen ruhen.
Erste Lage, große Frage vor dem Kadi
Wie unser Magazin bereits unter dem Titel 'Erste Lage, große Frage: Österreichs Lagenklassifizierung vor dem Kadi' berichtete, beschäftigt die Weinrecht-Sammelverordnung 2023 mittlerweile den Verfassungsgerichtshof. Angefochten wird dabei nicht die Klassifizierung von 'Ersten' und 'Großen Lagen' an sich, sondern die Rolle des Nationalen Weinkomitees im Verfahren. Prof. DI Josef Glatt bringt es in 'Der Winzer' auf den Punkt: Es sei 'mit der Stellung eines Ministers als oberstem Organ der Vollziehung unvereinbar', die Erlassung einer Verordnung von einem Beschluss des Weinkomitees abhängig zu machen - ein Argument, das selbst Glatt 'nicht ganz nachvollziehbar' findet, ihn aber nicht davon abhält zuzugeben: 'Ich habe manchmal den Eindruck, dass die Euphorie dafür gar nicht mehr so groß ist.' Die Initiative 'TU FELIX AUSTRIA' rund um Armin Tement, Roland Velich und Andreas Wickhoff MW sowie die geschlossen auftretende steirische STK-Gruppe sehen genau darin die Chance, endlich 'mehr stilistischer Freiheit und zeitgemäße Prüfmechanismen' einzufordern, statt sich weiter an 'uniformen Kostkommissionen' abzuarbeiten.
Der Rechnungshof zieht den Korken - und findet Trockenmasse
Und als wäre das nicht genug Diskussionsstoff, legt der Rechnungshof nun offen amtlich nach: Die Kontrollstruktur des Weinrechts sei 'veraltet und ineffizient', Österreich bei der Anpassung an EU-Recht 'teilweise säumig'. Konkret fehlen im Prüfzeitraum 2021 bis Mitte 2025 die eigentlich seit 2024 EU-rechtlich vorgesehenen Erzeugergemeinschaften - stattdessen arbeiten weiterhin regionale Weinkomitees in Abstimmung mit dem Nationalen Weinkomitee die Produktspezifikationen aus, wobei 'nicht alle betroffenen Weinbauern einbezogen' seien. Von den rund 35 nationalen Verordnungen entspreche zudem so manche nicht mehr dem Stand des Unionsrechts. Dazu kommen zersplitterte Zuständigkeiten zwischen Bundeskellereiinspektion, dem Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt und der Höheren Bundeslehranstalt Klosterneuburg, die laut Rechnungshof teils 'ohne interne Abstimmung' die gleichen Aufgaben erfüllen - inklusive fehlender EU-rechtlich vorgesehener Stichprobenkontrollen bei Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung. Kurz gesagt: Während der Weinbauverband von einem modernen, praxistauglichen Rechtsrahmen träumt, bescheinigt der Rechnungshof der Realität eher Kellergeruch als Frischezertifikat. Das neue Weingesetz, das die Geoschutzverordnung umsetzen und das Nationale Weinkomitee endlich als bloßes Beratungsorgan definieren soll, hat also mehr zu kitten als nur die Wogen zwischen Niederösterreich und dem Burgenland.