Österreichs Weinwelt ist in Aufruhr und das nicht nur wegen der großen Hitze. Was 2023 als großer Wurf für die heimische Lagenklassifizierung inszeniert wurde beschäftigt nun die Höchstrichter am Verfassungsgerichtshof. Gleichzeitig fordern engagierte WinzerInnen ein moderneres Weingesetz. Der Jahrgang 2026 wird damit nicht nur im Keller, sondern auch im Gerichtssaal Geschichte schreiben.
Von der Verordnung zur Verfassungsfrage
Die Geschichte beginnt, wie so viele österreichische Geschichten, mit dem besten aller Vorsätze: Mit der Weinrecht-Sammelverordnung 2023 legte Österreich den rechtlichen Grundstein für ein landesweites System zur Klassifizierung von 'Ersten' und 'Großen Lagen' – jenen Spitzenlagen, die bis dahin nur vereinsrechtlich geregelt waren. Die Österreichischen Traditionsweingüter (ÖTW) hatten jahrelang auf genau diesen Moment hingearbeitet, und tatsächlich feierten insbesondere niederösterreichische WinzerInnen den Beschluss. Im Burgenland hingegen blieb die Stimmung verhalten: Dort haben Topweine wie Admiral oder Commondor ihre Qualität längst mit eigenen Markennamen unter Beweis gestellt – ohne DAC, ohne Lagenklassifizierung, ohne Paragraf. Parallel dazu wuchs seit 2020 eine weitere kritische Stimme: die Initiative 'TU FELIX AUSTRIA', gegründet von Armin Tement, Roland Velich und Andreas Wickhoff MW, die auf der VieVinum in der Wiener Hofburg lautstark ein modernes Weingesetz einmahnte – eines, das internationale Spitzenweine nicht länger an uniformen Kostkommissionen scheitern lässt. Unser Magazin berichtete ausführlich über beide Entwicklungen: die gespaltene Weinwelt rund um die Lagenklassifizierung und das Manifest einer Generation von WinzerInnen, die Weltklasseweine im Glas, aber bürokratische Hindernisse am Etikett haben.
Wenn Verfassungsrichter die Reben prüfen
Nun hat sich der Verfassungsgerichtshof eingeschaltet – und zwar auf Antrag einer Initiative mehrerer Weinbaubetriebe, die die entsprechenden Bestimmungen als gesetzeswidrig anfechten. Wie Prof. DI Josef Glatt in 'Der Winzer' darlegt, geht es dabei weniger um die Lagenklassifizierung als solche, sondern um die Rolle des Nationalen Weinkomitees im Verfahren: "Der VfGH selbst gibt in seiner Erkenntnis zu bedenken, dass es mit der Stellung eines Ministers als oberstem Organ der Vollziehung unvereinbar ist, die Erlassung einer Verordnung von einem Beschluss des Weinkomitees abhängig zu machen." Glatt selbst findet dieses Argument nicht restlos überzeugend: "Deswegen ist das Argument, dass der Bundesminister keinen Spielraum für Entscheidungen hat, für mich nicht ganz nachvollziehbar." Denn die Weinkomitees entwickeln lediglich Vorschläge – umsetzen oder ablehnen kann sie der Minister jederzeit. Gleichzeitig räumt Glatt ein, was in der Branche viele hinter vorgehaltener Hand sagen: "Ich habe manchmal den Eindruck, dass die Euphorie dafür gar nicht mehr so groß ist" – nicht zuletzt, weil "die tatsächliche seriöse Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben mit sehr viel Aufwand verbunden ist." Kurz gesagt: Das Kind wurde gerufen, und nun schaut es verwundert drein.
Neues Gesetz, neue Chancen – wenn die Politik mitzieht
Was jetzt kommt, könnte sich als echte Weichenstellung erweisen. Das Landwirtschaftsministerium arbeitet ohnehin an einem neuen Weingesetz, das EU-rechtliche Neuerungen einarbeiten muss – darunter die sogenannte Geoschutzverordnung, die regionale Weinkomitees in EU-konforme Erzeugervereinigungen umwandeln soll. Produktspezifikationen für Herkunftsweine würden dann nicht mehr national verordnet, sondern direkt EU-weit verlautbart. Das klingt nach mehr Bürokratie, bietet aber auch die Chance auf einen echten Neustart: Die Rolle des Nationalen Weinkomitees soll im neuen Gesetz klar als Beratungsorgan des Ministers definiert werden – womit zumindest ein Teil der verfassungsrechtlichen Bedenken ausgeräumt wäre. Für die Initiative 'TU FELIX AUSTRIA' und ihre UnterstützerInnen – darunter geschlossen die steirische STK-Gruppe – wäre genau jetzt der richtige Moment, ihre Forderungen nach mehr stilistischer Freiheit und zeitgemäßen Prüfmechanismen in den Gesetzgebungsprozess einzubringen. Denn wie Glatt es treffend formuliert: Ob die Branche die gesetzliche Umsetzung einer Lagenklassifizierung wirklich noch will, ist eine Frage, "worüber sich die Branche Gedanken machen sollte." Die Antwort darauf wird zeigen, ob Österreichs Weinwelt den Mut hat, sich selbst neu zu erfinden – genauso konsequent, wie sie es schon einmal nach 1985 getan hat.