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Gestern sollte, wie berichtet, über die entgültige Entscheidung am europäischen Patentamt fallen, ob Patente auf Braugerste und Bier zulässig sind. Nichts wurde daraus, die Beschwerdekammer am Europäischen Patentamt perpetuiert das Verfahren und verweist an die Einspruchsabteilung retour, um die Erfindungshöhe neuerlich zu prüfen. Mit vollem Risiko für alle Betroffenen.
In einer kritischen Wendung im langjährigen Patentstreit um Braugerste hat das Europäische Patentamt (EPA) in München gestern eine erwartete Grundsatzentscheidung vertagt. Der Fall, der die Zukunft der europäischen Brautradition und Saatgutvielfalt betrifft, wird nun zur Neuprüfung an die Einspruchsabteilung zurückverwiesen.
Umstrittene Patentansprüche der Großkonzerne
Der dänische Brauereikonzern Carlsberg beansprucht gemeinsam mit Heineken Patentrechte auf konventionell gezüchtete Gerstenpflanzen - ein Vorgehen, das bei Privatbrauereien und Saatgutschützern auf heftigen Widerstand stößt. "Unter solchen europäischen Patenten leidet die Vielfalt auf dem Acker, die Vielfalt in der Pflanzenzucht und auch die Vielfalt im Bierglas", warnt Dagmar Urban von ARCHE NOAH.
Bedrohung für mittelständische Brauereien
Nikolaus Riegler, Eigentümer der Privatbrauerei Hirt, sieht in der Entwicklung eine ernste Gefahr: "Patente auf Saatgut und Gersten bedeuten weniger Malzsorten und somit weniger Biervielfalt aus Klein- und Mittelbrauereien." Johannes Ehrnsperger von der Bio-Brauerei Neumarkter Lammsbräu ergänzt: "Der Klimawandel erfordert eine stetige Weiterentwicklung unserer Braugerstensorten. Patente auf konventionell gezüchtete Sorten schränken diese notwendige Entwicklung massiv ein."
Fragwürdige Rechtspraxis des EPA
Besonders kritisch sehen Experten die Praxis des EPA, zufällige Mutationen als patentierbare technische Erfindungen einzustufen. "Das Europäische Patentamt verstößt damit gegen die Absicht des europäischen Gesetzgebers", betont Christoph Then vom Netzwerk Keine Patente auf Saatgut. Die Situation verschärft sich durch die steigende Zahl neuer Patente - allein 2024 wurden 40 weitere erteilt.
Dringender Handlungsbedarf auf EU-Ebene
Während in Österreich bereits gesetzliche Regelungen gegen die Patentierung konventioneller Züchtungen in Kraft sind, fehlt auf EU-Ebene eine klare Linie. "Die EU-Institutionen müssen rasch handeln und Verbote der Patentierung von konventioneller Züchtung endlich durchsetzen", fordert Urban. Die aktuelle Diskussion in Brüssel über ein neues EU-Saatgutrecht könnte hier richtungsweisend sein.