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Es konnte nicht ausbleiben, dass die staatlich regulierten DAC ältere Qualitäts- und Marketinginitiativen in Österreichs Weinwelt verdrängen. Auf den Etiketten des international renommierten Weingutes werden ab dem Jahrgang 2020 die weltweit gut eingeführten Vinea Wachau-Kategorien wie Federspiel oder Smaragd fehlen. Es ist eine Entscheidung, die beide Generationen gemeinsam getroffen haben. |
Mit dem Jahrgang 2020 tritt für die Weine der Wachau die neue DAC-Verordnung in Kraft, welche die Bezeichnung von Herkunftsweinen reglementiert. Für die Wachau ist nun eine dreistufige Kategorisierung in Gebiets-, Orts- und Riedenweine vorgesehen. Die wichtigsten Qualitätskriterien der Gebietsvereinigung Vinea Wachau (etwa verpflichtende Handlese und Verbot der Mostanreicherung) wurden in die DAC-Verordnung übernommen. „Wir sind mit der DAC-Regelung insgesamt durchaus einverstanden, wenngleich wir es bedauern, dass Traditionssorten wie Gelber Muskateller oder Neuburger keine Lagenbezeichnungen mehr tragen dürfen, sondern nur als Gebiets- oder Ortswein ohne Lage gefüllt werden dürfen.“, erklärt Lucas Pichler.
Wesentlicher aber ist für Pichler, dass es nun zu einer Doppelgleisigkeit kommt, da die DAC-Regelungen vollständig auf Herkunftsvermarktung abzielen, während die Vinea-Regelungen auf Zucker-Gradationen basieren. „Die Einführung der DAC-Verordnung wäre der richtige Zeitpunkt gewesen, die Vinea-Regelungen zu novellieren – etwa eine Limitierung der Bezeichnung Smaragd auf die besten Lagen oder die Abschaffung der Zuckerkategorien, die aufgrund des Klimawandels ohnehin obsolet geworden sind.“, so Pichler.
Da er den Vinea Vorstand von diesen Neuerungen nicht überzeugen konnte, legte Lucas Pichler bereits im Frühjahr seine Funktion im Vorstand der Vinea zurück und tritt mit heutigem Tag aus der Vereinigung aus. „Dies ist ein sehr schwieriger Schritt“ so Pichler, „denn meine Familie hat viele Jahre in der Vereinigung mitgearbeitet, wir haben dem 1983 geschaffenen System sehr viel zu verdanken und es verbinden uns sehr enge Freundschaften mit vielen der Mitglieder“.
Kommentar : Es erscheint natürlich überaus sinnvoll, derartige Doppengleisigkeiten zu bereinigen. Aus Sicht der KonsumentInnen wie auch Gastronomie und Handel ist ein derart abrupter Übergang jedoch wenig erfreulich und auch Marketing-Sicht potenziell gefährlich. Ganz generell darf man aber auch anmerken, dass durch den Wildwuchs an teils sehr überladenen DAC-Definitionen dem österreichischen Wein nicht nur ein guter Dienst erwiesen wurde. Auch wenn man darüber diskutieren kann, ob das Weinviertel für ein DAC widersinnig groß sei oder die Rosalia zu klein, die Etiketten sind teilweise bereits recht unübersichtlich geworden, gleichzeitig wirkt z.B. die Vielzahl der in den steirischen DACs definierten Rebsorten eher verwirrend. Die Initiative der Familie Pichler erscheint verständlich und weitgehend nachvollziehbar, es wäre aber an den staatsnahen Regulativen gewesen, hier von vorne herein Klarheit zu schaffen. [kjz]
Link zu: Weingut F.X.Pichler Link zu: Vinea Wachau Link zu: DAC-Verordnung Wachau

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